IHRE KANZLEI FÜR UNFALL- UND VERKEHRSRECHT.
Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügt das fünfköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise im Unfall- und Verkehrsrecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.
Kostenlos bei unverschuldeten und klaren Unfällen.
Keine Anzahlung für den Anwalt oder Nachforderung einer Anwaltsrechnung bei unverschuldeten, klaren Unfällen.
Abitur am Kopernikus Gymnasium Walsum, Studium an der RUB Bochum, Referendariat am Landgericht Duisburg, Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei namhaften Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt im November 2019.
Ob frischer Unfall oder fortgeschrittenes Klageverfahren - Wir stehen Ihnen ab Minute eins von A-Z zur Verfügung.
Sie haben erst vor Kurzen einen Unfall erlitten und möchten diesen mit einem Verkehrsanwalt abwickeln? Oder aber Sie sind bereits konfrontiert mit einer ungenügenden Auszahlung oder einem Klageverfahren? Wir stehen Ihnen bei.
Unfall anwaltlich abwickeln ab Tag 1
Aufgrund unserer stetig wachsenden Erfahrung mit mehreren hundert Unfallakten pro Jahr helfen wir Ihnen kurz nach dem Unfall mit anwaltlich-praktischen Tipps und übernehmen Ihre Unfallabwicklung anwaltlich, auf Wunsch unter Weiterleitung an einen vertrauenswürdigen Gutachter. Wir kennen uns mit allen gängigen und besonderen Unfallkonstellationen aus. So vermeiden Sie Fehler von der ersten Minute an.
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Weiterleitung an zuverlässige KFZ-Ingenieurgutachter
Wenn Sie einen Sachverständigen brauchen oder die Versicherung schon schikanöse Abzüge vorgenommen hat, verfügen wir über ein Netzwerk von hochgebildeten Ingenieur - KFZ-Gutachtern, die uns bei technischen Fragen unterstützen, sodass wir souverän agieren können.
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Nichtzahlung aufgrund Vorschäden - Unser Lieblingsgebiet
Die berüchtigten Ablehnungen bei Vorschäden sind ein Ärgernis, doch für uns sind sie eine Herausforderung, die wir annehmen. Mit zahlreicher Prozesserfahrung und fundiertem Wissen in der - außerordentlich komplexen und strengen - Vorschadenrechtsprechung wissen wir, wie solche Fälle zu lösen sind. Und teilen Ihnen mit, wann es aussichtslos ist.
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Schmerzensgeldforderung auf medizinisch Niveau
Ob Nackenschmerzen oder mehrgradige, einschneidende Verletzungen: Wir verfügen über Erfahrung sowie einschlägige Fachliteratur mitsamt Schmerzensgeldtabellen, mit welchen wir bei dem Erstgespräch eine belastbare Forderungssumme beziffern. Wir verfügen zudem über ein starkes medizinisches Netz von Orthopäden in unmittelbarer Kanzleinähe, die Sie bei Ihren Verletzungen unterstützen.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
BEWERTUNGEN DER KANZLEI
Leistungsfelder
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.
Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.
Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.
Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.
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Klärung der Haftungsverteilung bei typischen Unfallkonstellationen (z. B. Vorfahrtsverletzung, Abbiegeunfälle)
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Unterstützung bei der Beweisführung durch Zeugenbeweise
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Auswertung von Lichtbildern zur Rekonstruktion des Unfallhergangs
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Haftung bei Parkschäden und Unfällen auf Parkplätzen
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Klärung von Haftungsansprüchen bei Missachtung von Verkehrsregeln
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Unterstützung bei der Dokumentation von Unfallspuren
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Vorgehen bei unklarer Beweislastverteilung zwischen den Parteien
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Anwaltliche persönliche Erstberatung und Schadenseinforderung nach Unfall
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Klärung der Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Mietwagen, Reparatur oder Verkauf und der Haftung
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Vorgehen bei Ablehnung oder Teilzahlung
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Prozessvertretung bei Klage gegen Sie oder Ihrer Klage
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Qualitative Schadenseinforderung: Regelmäßige Schstandsanfragen, juristische Gegenstellungnahme und techn. Gegengutachten bei jedem Mandanten & jedem Abzug
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Kostenlos bei unverschuldetem Unfall
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Unterstützung bei der Schadensmeldung und Dokumentation
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Prüfung der Deckung durch die Kaskoversicherung
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Verhandlung mit der Versicherung über Reparaturkosten
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Klärung von Fragen zur Eigenbeteiligung
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Unterstützung bei Streitigkeiten über Schadensumfang
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Beratung zu Totalschaden und Restwertabrechnung
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Ermittlung der Anspruchsgrundlage bei Personenschäden
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Berechnung der Schmerzensgeldhöhe anhand aktuellster Schmerzensgeldliteratur
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Unterstützung bei der Einholung medizinischer Gutachten
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Beratung zur angemessenen Höhe des Schmerzensgelds
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Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung
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Unterstützung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
FÄLLE
Unfallrechtliche Verfahren der Kanzlei.
VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
THEMEN ZUM KFZ-SCHADEN- UND VERKEHRSRECHT
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Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.