IHRE KANZLEI FÜR UNFALL- UND VERKEHRSRECHT.
Seit 5 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen, verfügt das fünfköpfige Kanzleiteam über umfassende Expertise im Unfall- und Verkehrsrecht mit einer Aktenlage von mehreren Hundert KFZ-Unfallakten pro Jahr. Haftpflichtversicherungen handeln oft neben dem Recht und nehmen oft aus rein wirtschaftstaktischen Gründen rechtswidrige Abzüge vor. Ob frisch nach dem Unfall oder später aufkeimenden Problemen: Wir kennen uns mit allen Schadensproblemen auf wissenschaftlichem Niveau aus und helfen Ihnen.
Örtlich. Überörtlich.
Wir sind für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.
2018 und 2019 Tätigkeit in zwei KFZ-Unfall-Kanzleien in Düsseldorf und Duisburg, angelegte Unfallakten im vierstelligen Bereich, geführte Unfallprozesse im dreistelligen Bereich (Stand 2024), Gründer der Seite kfzschadenrechner.de mit mehr als 1000 Besuchern pro Monat.
Ende 2019 Kanzleieröffnung, Spezialisierung auf Zivilrecht, Verkehrsrecht. Erwerb des Büros mit Renovierung im Jahre 2023. 5 Mitarbeiter.
Kostenlos bei unverschuldeten und klaren Unfällen.
Keine Anzahlung für den Anwalt oder Nachforderung einer Anwaltsrechnung bei unverschuldeten, klaren Unfällen.
Sie haben erst vor Kurzen einen Unfall erlitten und möchten diesen mit einem Verkehrsanwalt abwickeln? Oder aber Sie sind bereits konfrontiert mit einer ungenügenden Auszahlung oder einem Klageverfahren? Wir stehen Ihnen bei.
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Unfall anwaltlich abwickeln ab Tag 1
Aufgrund unserer stetig wachsenden Erfahrung mit mehreren hundert Unfallakten pro Jahr helfen wir Ihnen kurz nach dem Unfall mit anwaltlich-praktischen Tipps und übernehmen Ihre Unfallabwicklung anwaltlich, auf Wunsch unter Weiterleitung an einen vertrauenswürdigen Gutachter. So vermeiden Sie Fehler von der ersten Minute an.
Weiterleitung an zuverlässige KFZ-Ingenieurgutachter
Wenn Sie einen Sachverständigen brauchen oder die Versicherung schon schikanöse Abzüge vorgenommen hat, verfügen wir über ein Netzwerk von hochgebildeten KFZ-Gutachtern, die uns bei technischen Fragen unterstützen, sodass wir souverän agieren können.
Nichtzahlung aufgrund Vorschäden - Unser Lieblingsgebiet
Die berüchtigten Ablehnungen bei Vorschäden sind ein Ärgernis, doch für uns sind sie eine Herausforderung, die wir annehmen. Mit zahlreicher Prozesserfahrung und fundiertem Wissen in der - außerordentlich komplexen und strengen - Vorschadenrechtsprechung wissen wir, wie solche Fälle zu lösen sind. Und teilen Ihnen mit, wann es aussichtslos ist.
Schmerzensgeldforderung auf medizinisch Niveau
Ob Nackenschmerzen oder mehrgradige, einschneidende Verletzungen: Wir verfügen über Erfahrung sowie einschlägige Fachliteratur mitsamt Schmerzensgeldtabellen, mit welchen wir bei dem Erstgespräch eine belastbare Forderungssumme beziffern. Wir verfügen zudem über ein starkes medizinisches Netz von Orthopäden in unmittelbarer Kanzleinähe, die Sie bei Ihren Verletzungen unterstützen.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Ob frischer Unfall oder fortgeschrittenes Klageverfahren - Wir stehen Ihnen ab Minute eins von A-Z zur Verfügung.
EMPFEHLUNG
Ingenieur-Fahrzeuggutachter für den Raum Duisburg & Ruhrgebiet anrufen und Gutachtentermin vereinbaren:
www.gutachter-in-nrw.de
Mo-So 9 - 18 Uhr
Unsere Leistungen
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Unfall-Schadenregulierung. Wir setzen uns leidenschaftlich für unsere Mandanten ein lösen selbst die komplexesten Schadensfälle. Von dem Erstgespräch mit Fahrzeugbegutachtung bis hin zu Ablehnungssachen.
Sie möchten nach einem Unfall Ihre Kasko in Anspruch nehmen? Achtung: Wir kennen uns mit der kombinierten Regulierung mit der gegn. Haftpflicht und Ihrer Kasko aus. So können Sie mit einem Plus abrechnen und die Selbstbeteiligung einsparen.
Haben Sie Verletzungen erlitten? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir benutzen aktuelle Schmerzensgeldliteratur für die Kalkulation und berücksichtigen Fälle wie Schockschäden und Haushaltsführungsschäden.
Nimmt die Versicherung eine ungerechte Haftungsverteilung (z.B. 30%, 50%) vor, gehen wir konsequent dagegen vor. Wir ermitteln die gerechte Haftungsverteilung, sammeln umfangreiche Beweismittel und schlagen zurück.
FÄLLE
Nennenswerte Verfahren der Kanzlei.
VERKEHRSRECHT UND ZIVILRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE VERBRAUCHERKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig im Schaden- und Vertragsrecht tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Vertretung von Privatpersonen, Gutachtern, Werkstätten, mobilen Firmen und Versicherungen
Dienstleistung ist unsere Leidenschaft
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst private Geschädigte im Kern. Diesen helfen wir bei der Vertretung gegenüber der Gegnerversicherung sowie der Unfallbetreuung. Daneben vertreten wir zuweilen auch Haftpflichtversicherer, sobald unser Mandant selbst einer Klage ausgesetzt ist. Überdies arbeiten wir eng mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Nach der jüngsten Umstellung auf eine volldigitale Kanzleiorganisation sind wir in der Lage, schneller auf Ihr Informationsbedürfnis zu reagieren. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Von Tag eins an liegt der Hauptschwerpunkt der Kanzlei, neben weiteren zivilrechtlichen Gebieten, in der Unfallregulierung. Wir können zurückblicken auf eine mittlerweile vierstellige Zahl an betreuten Unfallsachen. Unsere Erfahrung ist uns alltäglich nützlich - Mit Sachbearbeitern kommunizieren wir in der "Versicherersprache". Auch übliche Fahllstricke von Händlern und Vollkaskoverträgen kennen wir.
THEMEN ZUM KFZ-SCHADEN- UND VERKEHRSRECHT
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Kosten - FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachprüfung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an. Gerne rufen Sie uns an - Bei klaren Unfällen beraten wir Sie ohne Kosten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden ebenso nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In unfall- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Berechnung nach gesetzlich festgeschriebenen und nachprüfbaren Kriterien. Geht es z.B. um eine feststehende Geldforderung, so können Sie die Höhe der Geldforderung hier als Streitwert eingeben, "außergerichtlich" oder je nach Erfordernis gleichzeitig oder alternativ "gerichtlich" einhaken und die voraussichtlichen Anwaltskosten anzeigen lassen. Auch hier gilt: Bei klaren und unverschuldeten Unfällen werden wir kostenfrei für Sie tätig.
Was die meisten Mandanten nicht wissen: Im Zivilrecht, also auch im Unfallrecht greift oft der zivilrechtliche Grundsatz, dass die andere Partei Ihre bei uns entstehenden Anwaltsgebühren voll erstatten muss. Erstatten muss die Gegenpartei alle Kosten, wenn sie im Unrecht ist und trotz Ihrer vor-anwaltlichen Aufforderungen Ihnen das Ihnen zustehende Recht nicht gewährt hat. Denn in diesem Fall sagt das Recht: Sie hatten mangels adäquater Reaktion keine andere Wahl, als zum Anwalt zu gehen, sodass die Gegenpartei Ihnen Ihre Anwaltskosten vollständig begleichen muss. Bei Unfällen machen wir daher immer auch unsere Anwaltskosten ergänzend geltend - Sie werden nicht belastet. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass Sie auch bei klaren, einfach wirkenden Unfällen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten haben.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung privat- und verkehrsrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen.
Das ist insbesondere wichtig bei kritischen Konstellationen, d.h. bei unklaren oder bestrittenen Unfallkonstellationen, oder aber wenn die Versicherung blockiert und Klage erforderlich ist. Mit Ihrer Versicherung sind Sie umfassend vor allen Kosten geschützt und können voll gegen den Gegner vorgehen.
Ob Ihre Versicherung einspringt, erfragen wir gerne in unserer Kanzlei. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, alternativ den Namen des Versicherungsunternehmens und Ihre Versicherungsnummer mit, und wir nehmen vor dem Anwaltsgespräch kostenlos telefonisch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.