IHRE STRAFRECHTSKANZLEI - Willkommen.
Meine Aufgabe ist es, Ihnen in dieser Situationen beizustehen. Mit einem individuellen Verteidigungsplan und einer umfassender Betreuung. Für eine effektive Strafverteidigung bedarf es einer umfassenden Einarbeitung in Ihren Fall. Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen: Einstellung noch im Ermittlungsverfahren, Einspruch gegen die Sicherstellung des Führerscheines, Freispruch eines Kapitaldeliktes im Gerichtsverfahren.
Örtlich. Überörtlich.
Ich bin für Sie tätig. In Duisburg sowie im gesamten Einzugsbereich im Ruhrgebiet.
Wenn Sie in eine strafrechtlichen Angelegenheit verwickelt sind, brauchen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite. Ich bin spezialisiert auf Strafverteidigung und biete meinen Mandanten eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen strafrechtlichen Belangen. Mit meiner fachlichen Expertise und meiner Leidenschaft für die Verteidigung meiner Mandanten stehe ich Ihnen jederzeit zur Seite und setze mich mit vollem Einsatz für Ihr Recht ein.
Ich lege großen Wert darauf, meinen Mandanten im Bereich des Strafrechts eine erfolgsorientierte Vertretung zu bieten. Dabei ist es essentiell, die Ermittlungsakte tiefgründig zu analysieren, die für Sie vorteilhaften Punkte zu extrahieren und zu Ihrem Vorteil darzustellen. Eine enge Zusammenarbeit mit meinen Mandanten ist für mich von großer Bedeutung, um ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen und bestmöglich zu erfüllen.
Im Rahmen der Strafverteidigung ist es oft möglich, Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden zu führen und dabei die erforderliche rechtliche Autorität zu nutzen, um einen Verfahrensabschluss zu erzielen. Aufgrund meiner Fähigkeiten als Vermittler gelingt es mir häufig, eine zufriedenstellende Lösung schon im Ermittlungsverfahren zu erreichen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss.
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
Individuelle Verteidigungsstrategie. Persönliche Betreuung.
MEINE LEISTUNGEN
Diebstahl. Raub. Betrug. Erpressung. Unterschlagung. Führerschein- und Verkehrsdelikte.
Steuerverkürzung. Steuerhinterziehung. Betreuung und Begleitung vor einer Betriebsprüfung. In Kooperation mit fähigen Steuerberatern.
Delikte aus dem StGB, BTMG, CoronaSchuVO und weiteren Nebengesetzen.
Körperverletzung. Gefährliche Körperverletzung. Strafdelikte mit verletzungsrelevanter Qualifikation.
Strafrechtliche Fälle der Kanzlei
SPEZIALIST IM STRAFRECHT
EINGESPIELTES TEAM
IHRE STRAFRECHTSKANZLEI
IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL
Schwerpunktmäßig als Strafverteidiger tätig
Sorgfalt, Methodik, Akribie
Beratung von Privat- und Firmenmandaten
Dienstleister durch und durch
Mit insgesamt 5 Mitarbeitern steht die Kanzlei Ihnen bei Rat und Tat zur Seite. Von der Fallannahme bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung legen wir außerordentlichen Wert auf eine fundierte Beratung und hohe Mandantenzufriedenheit.
Das Mandantenspektrum der Kanzlei umfasst Privatpersonen und Gewerbetreibende. Als ehemals gewerblich tätige Person bin ich in der Lage, auch betriebliche Aspekte in die Verteidigung mit einfließen zu lassen. Kenntnisse in der Art und Weise von Betriebs- und Sonderprüfungen von Finanzbehörden gehören zu meinem Repertoire.
Mit dem Ziel der höchstmöglichen Mandantenzufriedenheit passen wir sämtliche Prozesse in der Kanzleiorganisation fortlaufend an. Fortlaufende Erreichbarkeit ist eine Selbstverständlichkeit. Wir kommunizieren transparent Ihre individuellen Chancen, Risiken und Kosten, um Überraschungen auszuschließen.
Mit einer starken strafrechtlichen Expertise steht die Kanzlei für Sie zur Verfügung. Ich verstehe meinen Beruf als Dienst für den in Not geratenen Beschuldigten. Um Gerechtigkeit wiederherzustellen, setze ich meine Fachkenntnis und Überzeugungskraft, manchmal mein Verhandlungsgeschick ein.
THEMEN ZUM STRAFRECHT
5,0 / 5.0
Mo-Do 9 - 12, 13:30 - 17, Fr 9-12, 13:30 - 15
FAQ
Unsere Kanzlei legt Wert auf eine umfassende, persönliche Beratung mitsamt einer ggf. erforderlichen detaillierten Nachbesprechung. Nur so können wir eine rechtlich exakte Einschätzung garantieren. Bei der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach § 34 RVG eine Rechtsberatungsgebühr ab. Die Höhe dieser Gebühr ist gesetzlich begrenzt und wird fallindividuell je nach finanzieller und persönlicher Bedeutung der Sache festgelegt. Wird die Kanzlei nach der Beratung für Sie tätig, wird die Beratungsgebühr auf die Tätigkeitsgebühr voll angerechnet. Beratungs- und Tätigkeitsgebühr fallen also nicht nebeneinander an.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit rechnen wir bei überschaubaren Mandaten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Geht die Vertretung, die vorgeworfene Tat und der voraussichtliche Aufwand über das Übliche hinaus, schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab, die dem Mandat gerecht wird.
In der Erstberatung spielt die Korrespondenz über die anzusetzenden Kosten einen zentrale Rolle.
Grundsätzlich ja. Aber: Vor Gericht sind Sie nicht selten Freiwild. Ein Wort, ob in der Ermittlungsakte oder vor Gericht, kann zum Verhängnis für Sie werden. Sie wissen nicht, welche Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch erforderlich sind. Staatsanwälte und Richter können entsprechend mit Ihnen umgehen. Ich empfehle zwingend eine anwaltliche Vertretung.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung strafrechtliche Angelegenheiten abdeckt und Sie keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwaltskosten übernehmen, soweit nach dem gesetzlichen RVG abgerechnet wird.
Sobald die Versicherung die Deckung bestätigt, übernimmt sie alle vorgerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei, zudem unabhängig von dem Verfahrensausgang alle anfallenden gerichtlichen Kosten.